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Der Hebesatz beträgt für:
1. | Grundeigene mineralische Rohstoffe gemäß § 5 MinroG (z. B. Kies, Sand, Schotter, Steine) | € | ||||||||
2. | Kalkstein, unabhängig vom CaCO3-Anteil, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nicht für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird | € | ||||||||
3. | Kalkstein mit einem CaCO3-Anteil von mindestens 95%, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nur für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird | € | ||||||||
4. | andere bergfreie mineralische Rohstoffe gemäß § 3 MinRoG (z. B. Quarzsand mit einem SiO2-Anteil von mindestens 80 %, Graphit, Kaolin, Tone, sofern diese als Lockergestein vorliegen) sowie Quarzit | € |
Der Hebesatz beträgt für:
1. | Grundeigene mineralische Rohstoffe gemäß § 5 MinroG (z. B. Kies, Sand, Schotter, Steine) | € | ||||||||
2. | Kalkstein, unabhängig vom CaCO3-Anteil, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nicht für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird | € | ||||||||
3. | Kalkstein mit einem CaCO3-Anteil von mindestens 95%, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nur für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird | € | ||||||||
4. | andere bergfreie mineralische Rohstoffe gemäß § 3 MinRoG (z. B. Quarzsand mit einem SiO2-Anteil von mindestens 80 %, Graphit, Kaolin, Tone, sofern diese als Lockergestein vorliegen) sowie Quarzit | € |