Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Als Sammler dürfen nur durchaus vertrauenswürdige und verläßliche Personen verwendet werden. Falls eine Entlohnung derselben erfolgen soll, ist die Höhe des Entgeltes im Bewilligungsbescheid festzusetzen.
(3) Das Aufsuchen von Schulen, Ämtern und Behörden zur Vornahme von Sammlungen ist unzulässig.
(2) Als Sammler dürfen nur durchaus vertrauenswürdige und verläßliche Personen verwendet werden. Falls eine Entlohnung derselben erfolgen soll, ist die Höhe des Entgeltes im Bewilligungsbescheid festzusetzen.
(3) Das Aufsuchen von Schulen, Ämtern und Behörden zur Vornahme von Sammlungen ist unzulässig.