§ 5 NÖ LF (weggefallen)

NÖ Landes-Feuerwehrschule

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.05.2019 bis 31.12.9999
(1) In der Schule ist eine Nachrichtenzentrale eingerichtet, die mit mindestens einem hiefür geeigneten Bediensteten ständig besetzt ist§ 5 NÖ LF seit 09.05.2019 weggefallen. Bei steigender Inanspruchnahme durch Einsätze oder Katastrophen ist die Besetzung nach Bedarf zu erhöhen.

(2) Die Aufgaben der Nachrichtenzentrale sind:

-

Übernahme und Weiterleitung von Meldungen

-

Bedienung des Warn- und Alarmsystems

-

Alarmierung der Betriebsfeuerwehr der Schule sowie Aufbau der Nachrichtenverbindung zur ausgerückten Betriebsfeuerwehr

-

Alarmierung bzw. Mithilfe bei der Alarmierung von Feuerwehren

-

Aufbau von Nachrichtenverbindungen zu Einsatzkräften der NÖ Feuerwehren und anderen Einsatzorganisationen und Dienststellen

-

Informations- und Auskunftserteilung sowie Berichterstattung (Landesfeuerwehrkommandant, Amt der Landesregierung) über aktuelle Einsätze

-

Übernahme von organisatorischen Aufgaben für den Schulbetrieb (z. B. Telefonvermittlung, Eingangskontrolle usw.)

-

Mitarbeit bei der Überwachung des Warn- und Alarmsystems sowie des Nachrichtennetzes des NÖ Landesfeuerwehrverbandes auf Funktionssicherheit.

(3) Die Funkwerkstätte dient zur Betreuung der Nachrichtenanlagen der NÖ Feuerwehren. Die technische Ausstattung ist vom NÖ Landesfeuerwehrverband beizustellen. Außerhalb der Dienstzeit ist eine durchgehende Rufbereitschaft einzurichten.

Stand vor dem 09.05.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 09.05.2019
(1) In der Schule ist eine Nachrichtenzentrale eingerichtet, die mit mindestens einem hiefür geeigneten Bediensteten ständig besetzt ist§ 5 NÖ LF seit 09.05.2019 weggefallen. Bei steigender Inanspruchnahme durch Einsätze oder Katastrophen ist die Besetzung nach Bedarf zu erhöhen.

(2) Die Aufgaben der Nachrichtenzentrale sind:

-

Übernahme und Weiterleitung von Meldungen

-

Bedienung des Warn- und Alarmsystems

-

Alarmierung der Betriebsfeuerwehr der Schule sowie Aufbau der Nachrichtenverbindung zur ausgerückten Betriebsfeuerwehr

-

Alarmierung bzw. Mithilfe bei der Alarmierung von Feuerwehren

-

Aufbau von Nachrichtenverbindungen zu Einsatzkräften der NÖ Feuerwehren und anderen Einsatzorganisationen und Dienststellen

-

Informations- und Auskunftserteilung sowie Berichterstattung (Landesfeuerwehrkommandant, Amt der Landesregierung) über aktuelle Einsätze

-

Übernahme von organisatorischen Aufgaben für den Schulbetrieb (z. B. Telefonvermittlung, Eingangskontrolle usw.)

-

Mitarbeit bei der Überwachung des Warn- und Alarmsystems sowie des Nachrichtennetzes des NÖ Landesfeuerwehrverbandes auf Funktionssicherheit.

(3) Die Funkwerkstätte dient zur Betreuung der Nachrichtenanlagen der NÖ Feuerwehren. Die technische Ausstattung ist vom NÖ Landesfeuerwehrverband beizustellen. Außerhalb der Dienstzeit ist eine durchgehende Rufbereitschaft einzurichten.

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