§ 5 NÖ AAFG (weggefallen)

NÖ Amtshaftungsausgleichsfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999
Die zur Deckung des Aufwandes des Fonds erforderlichen Mittel werden durch Überweisung der noch aus dem kommunalen Haftpflichtschadensausgleich vorhandenen Mittel, durch eine einmalige Einlage aus den der Landesregierung zur Gewährung von Bedarfszuweisungen zur Verfügung stehenden Mitteln und durch von den Gemeinden zu leistende Umlagen aufgebracht§ 5 NÖ AAFG seit 31.12.2025 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2025
Die zur Deckung des Aufwandes des Fonds erforderlichen Mittel werden durch Überweisung der noch aus dem kommunalen Haftpflichtschadensausgleich vorhandenen Mittel, durch eine einmalige Einlage aus den der Landesregierung zur Gewährung von Bedarfszuweisungen zur Verfügung stehenden Mitteln und durch von den Gemeinden zu leistende Umlagen aufgebracht§ 5 NÖ AAFG seit 31.12.2025 weggefallen.

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