§ 11 NÖ AAFG (weggefallen)

NÖ Amtshaftungsausgleichsfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999
Für die den Gemeinden durch Ersatzleistungen aus Amtshaftungsfällen erwachsenden Aufwendungen aus Rechtsverletzungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verübt oder verursacht worden sind, wird ein Rückersatz durch den Fonds nicht geleistet§ 11 NÖ AAFG seit 31.12.2025 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2025
Für die den Gemeinden durch Ersatzleistungen aus Amtshaftungsfällen erwachsenden Aufwendungen aus Rechtsverletzungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verübt oder verursacht worden sind, wird ein Rückersatz durch den Fonds nicht geleistet§ 11 NÖ AAFG seit 31.12.2025 weggefallen.

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