§ 13 NÖ KB (weggefallen)

NÖ Kassen- und Buchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Bei Übergabe/Übernahme der Kassengeschäfte vom Kassenverwalter an den Stellvertreter und umgekehrt ist eine Kassenbestandsaufnahme zu erstellen§ 13 NÖ KB seit 31.12.2019 weggefallen. Diese ist von den Beteiligten zu unterfertigen. Eine elektronische Unterfertigung ist möglich, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind und die Sicherheit gegen Missbrauch gewährleistet werden kann.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
Bei Übergabe/Übernahme der Kassengeschäfte vom Kassenverwalter an den Stellvertreter und umgekehrt ist eine Kassenbestandsaufnahme zu erstellen§ 13 NÖ KB seit 31.12.2019 weggefallen. Diese ist von den Beteiligten zu unterfertigen. Eine elektronische Unterfertigung ist möglich, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind und die Sicherheit gegen Missbrauch gewährleistet werden kann.

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