§ 6 NÖ LV 2001 § 6

NÖ Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2001

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.01.2015 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 1984, LGBl. 3800/1–9, außer Kraft.

(2) Die Tarifposten 99, 100, 101, 102, 103, 104 und 106 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 7/2015, treten am 1. Februar 2015 in Kraft. Die Tarifposten 107 und 108 treten mit Ablauf des 31. Jänner 2015 außer Kraft.

Stand vor dem 22.01.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.01.2015

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 1984, LGBl. 3800/1–9, außer Kraft.

(2) Die Tarifposten 99, 100, 101, 102, 103, 104 und 106 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 7/2015, treten am 1. Februar 2015 in Kraft. Die Tarifposten 107 und 108 treten mit Ablauf des 31. Jänner 2015 außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten