§ 6 NÖ GV 1973

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.11.2019 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Die Tarifposten 20, 30 und 31 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 16/2015, treten am 1. Februar 2015 in Kraft. Die Tarifpost 36 tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2015 außer Kraft.

(3) Tarifpost 20 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2019, tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Stand vor dem 27.11.2019

In Kraft vom 30.01.2015 bis 27.11.2019

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Die Tarifposten 20, 30 und 31 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 16/2015, treten am 1. Februar 2015 in Kraft. Die Tarifpost 36 tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2015 außer Kraft.

(3) Tarifpost 20 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2019, tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

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