Art. 3 NÖ ALPNMAK (weggefallen)

Aufnahmebezirke der NÖ Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Mauer bei Amstetten und Klosterneuburg

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2015 bis 31.12.9999
Die Kundmachung derArt. 3Landesregierung vom 12ALPNMAK (weggefallen) seit 29.05.2015 weggefallen. September 1978, LGBl. 9440/20–0, mit dem die Aufnahmebezirke der NÖ Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Klosterneuburg und Mauer bei Amstetten festgesetzt wurden, tritt außer Kraft.

Stand vor dem 28.05.2015

In Kraft vom 28.04.1979 bis 28.05.2015
Die Kundmachung derArt. 3Landesregierung vom 12ALPNMAK (weggefallen) seit 29.05.2015 weggefallen. September 1978, LGBl. 9440/20–0, mit dem die Aufnahmebezirke der NÖ Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Klosterneuburg und Mauer bei Amstetten festgesetzt wurden, tritt außer Kraft.

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