§ 18a NÖ GWG 1978 Dingliche Wirkung von Bescheiden und Erkenntnissen

NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

Die nach diesem Gesetz an Eigentümer von Liegenschaften oder Bauwerken erlassenen Bescheide und Erkenntnisse mit Ausnahme jener nach § 17 wirken auch gegen alle späteren Eigentümer.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

Die nach diesem Gesetz an Eigentümer von Liegenschaften oder Bauwerken erlassenen Bescheide und Erkenntnisse mit Ausnahme jener nach § 17 wirken auch gegen alle späteren Eigentümer.

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