§ 24 NÖ LAKW (weggefallen)

NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.11.2019 bis 31.12.9999
(1) Nach Beendigung des Berichtigungs- und Beschwerdeverfahrens hat der Bürgermeister bzw§ 24 NÖ LAKW seit 05.11.2019 weggefallen. der Wahlleiter der Wahlkommission das Wählerverzeichnis unverzüglich abzuschließen und eine Kopie der Landarbeiterkammer unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Wahlzeit und der Wahllokale zu übermitteln.

(2) Das abgeschlossene Wählerverzeichnis ist der Wahl zugrunde zu legen.

Stand vor dem 05.11.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 05.11.2019
(1) Nach Beendigung des Berichtigungs- und Beschwerdeverfahrens hat der Bürgermeister bzw§ 24 NÖ LAKW seit 05.11.2019 weggefallen. der Wahlleiter der Wahlkommission das Wählerverzeichnis unverzüglich abzuschließen und eine Kopie der Landarbeiterkammer unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Wahlzeit und der Wahllokale zu übermitteln.

(2) Das abgeschlossene Wählerverzeichnis ist der Wahl zugrunde zu legen.

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