§ 21 NÖ BTV 2014 (weggefallen)

NÖ Bautechnikverordnung 2014

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Das Typenschild ist sichtbar, gut lesbar und dauerhaft am Ofen anzubringen§ 21 NÖ BTV 2014 seit 31.12.2021 weggefallen. Das Typenschild hat folgende Angaben zu enthalten:

1.

Name und Firmensitz des Herstellers;

2.

Type und Handelsbezeichnung, unter der der Ofen vertrieben wird;

3.

Herstellernummer und Baujahr;

4.

Nennwärmeleistung und Wärmeleistungsbereich;

5.

Zulässige Brennstoffe.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.2021
Das Typenschild ist sichtbar, gut lesbar und dauerhaft am Ofen anzubringen§ 21 NÖ BTV 2014 seit 31.12.2021 weggefallen. Das Typenschild hat folgende Angaben zu enthalten:

1.

Name und Firmensitz des Herstellers;

2.

Type und Handelsbezeichnung, unter der der Ofen vertrieben wird;

3.

Herstellernummer und Baujahr;

4.

Nennwärmeleistung und Wärmeleistungsbereich;

5.

Zulässige Brennstoffe.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten