Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
(2) Bei der ersten Überprüfung ist nachzuweisen, dass die Anforderungen des Abs§ 30 NÖ BTV 2014 seit 07.06.2022 weggefallen. 1 eingehalten werden. Die wiederkehrenden Überprüfungen sind in Abständen von mindesten einem Jahr zu wiederholen. Dabei ist die Einhaltung von CO und NOx im vereinfachten Messverfahren nachzuweisen.
(3) Ausgenommen von den Anforderungen nach Abs. 1 und 2 sind:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
(4) Für das Blockheizkraftwerk ist ein Anlagendatenblatt gemäß Anlage 13 zu erstellen, das auf die Dauer des Bestandes der Anlage bei dieser aufzubewahren ist. Änderungen an der Anlage, die für die Verbrennungsgüte von Bedeutung sind, sind im Datenblatt zu vermerken.
|
| |||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
(2) Bei der ersten Überprüfung ist nachzuweisen, dass die Anforderungen des Abs§ 30 NÖ BTV 2014 seit 07.06.2022 weggefallen. 1 eingehalten werden. Die wiederkehrenden Überprüfungen sind in Abständen von mindesten einem Jahr zu wiederholen. Dabei ist die Einhaltung von CO und NOx im vereinfachten Messverfahren nachzuweisen.
(3) Ausgenommen von den Anforderungen nach Abs. 1 und 2 sind:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
(4) Für das Blockheizkraftwerk ist ein Anlagendatenblatt gemäß Anlage 13 zu erstellen, das auf die Dauer des Bestandes der Anlage bei dieser aufzubewahren ist. Änderungen an der Anlage, die für die Verbrennungsgüte von Bedeutung sind, sind im Datenblatt zu vermerken.