§ 3 NÖ MSP Musikschul-Entwicklungskonzept

NÖ Musikschulplan

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2026

Die in der Anlage 1 unter “Zielvorstellung Regionalmusikschule” angeführten Standardmusikschulen sollten entsprechend dem in der Anlage 3 enthaltenen Musikschul-Entwicklungskonzept während der Geltungsdauer dieses Musikschulplanes das Leistungsangebot einer Regionalmusikschule erreichen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2026

Die in der Anlage 1 unter “Zielvorstellung Regionalmusikschule” angeführten Standardmusikschulen sollten entsprechend dem in der Anlage 3 enthaltenen Musikschul-Entwicklungskonzept während der Geltungsdauer dieses Musikschulplanes das Leistungsangebot einer Regionalmusikschule erreichen.

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