§ 92 NÖ KAG (weggefallen)

NÖ Krankenanstaltengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Der Fortlauf einer am 16§ 92 NÖ KAG seit 31.12.2020 weggefallen. März 2020 laufenden oder nach diesem Tag zu laufen beginnenden Frist nach §§ 25 Abs. 2 und 47 Abs. 3 wird bis 30. April 2020 gehemmt.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 18.04.2020 bis 31.12.2020
Der Fortlauf einer am 16§ 92 NÖ KAG seit 31.12.2020 weggefallen. März 2020 laufenden oder nach diesem Tag zu laufen beginnenden Frist nach §§ 25 Abs. 2 und 47 Abs. 3 wird bis 30. April 2020 gehemmt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten