§ 2 NÖ KZ Öffnungszeiten

NÖ Kfz-Zulassungsstellenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

(1) Die Zulassungsstellen müssen an den Werktagen zumindest zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

-

von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

-

davon einmal zusätzlich von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr

(2) Abs. 1 gilt nicht für den 24. und 31. Dezember.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

(1) Die Zulassungsstellen müssen an den Werktagen zumindest zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

-

von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

-

davon einmal zusätzlich von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr

(2) Abs. 1 gilt nicht für den 24. und 31. Dezember.

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