§ 3 NÖ KZ Schlussbestimmung

NÖ Kfz-Zulassungsstellenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2016 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieser§ 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 88/2016 tritt die NÖ Zulassungsverordnung, LGBl. 8795/4–0, außermit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Stand vor dem 15.12.2016

In Kraft vom 01.01.2015 bis 15.12.2016

Mit Inkrafttreten dieser§ 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 88/2016 tritt die NÖ Zulassungsverordnung, LGBl. 8795/4–0, außermit 1. Jänner 2017 in Kraft.

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