§ 3 NÖ SVAG Seuchenvorsorgeabgabe

NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.12.2016 bis 31.12.9999

Für das für ein Grundstück im Pflichtbereich (§ 3 Z 9 AWG 1992) zugeteilte oder für ein Grundstück auf Grund eines Ansuchens vereinbarte jährliche Restmüllbehältervolumen ist eine Seuchenvorsorgeabgabe zu entrichten.

Stand vor dem 20.12.2016

In Kraft vom 01.01.2015 bis 20.12.2016

Für das für ein Grundstück im Pflichtbereich (§ 3 Z 9 AWG 1992) zugeteilte oder für ein Grundstück auf Grund eines Ansuchens vereinbarte jährliche Restmüllbehältervolumen ist eine Seuchenvorsorgeabgabe zu entrichten.

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