§ 1 NÖ SP 2012 Ziel und Zweck

NÖ Sanierungsprogramm 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2012 bis 31.12.9999

Ziel dieser Verordnung ist die Erlassung eines Sanierungsprogrammes zur Umsetzung von Sanierungsvorgaben (Maßnahmenprogramme) des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes 2009 (NGP 2009) in Verbindung mit den §§ 4 und 6 der Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanverordnung 2009, BGBl. II Nr. 103/2010. Diese Sanierungsvorgaben dienen der stufenweisen Verbesserung des Zustandes der Oberflächenwasserkörper oder von Teilen von Oberflächenwasserkörpern in den Sanierungsgebieten (§ 2).

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2012 bis 31.12.9999

Ziel dieser Verordnung ist die Erlassung eines Sanierungsprogrammes zur Umsetzung von Sanierungsvorgaben (Maßnahmenprogramme) des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes 2009 (NGP 2009) in Verbindung mit den §§ 4 und 6 der Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanverordnung 2009, BGBl. II Nr. 103/2010. Diese Sanierungsvorgaben dienen der stufenweisen Verbesserung des Zustandes der Oberflächenwasserkörper oder von Teilen von Oberflächenwasserkörpern in den Sanierungsgebieten (§ 2).

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