§ 49 NÖ 1 GVV Gemeindemusikschulverband Region Sonntagberg

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.12.2018 bis 31.12.9999

(1) Die von den Gemeinden Allhartsberg, Kematen an der Ybbs und Sonntagberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Allhartsberg – Kematen an der Ybbs – Sonntagberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1991 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 18. Oktober 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2019 wirksam.

Stand vor dem 17.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 17.12.2018

(1) Die von den Gemeinden Allhartsberg, Kematen an der Ybbs und Sonntagberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Allhartsberg – Kematen an der Ybbs – Sonntagberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1991 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 18. Oktober 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2019 wirksam.

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