§ 54 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Frankenfels, Kirchberg an der Pielach, Loich, Puchenstuben und Schwarzenbach an der Pielach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg an der Pielach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Frankenfels, Kirchberg an der Pielach, Loich, Puchenstuben und Schwarzenbach an der Pielach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg an der Pielach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinden Hofstetten-Grünau, Rabenstein an der Pielach und Weinburg sowie die von der Verbandsversammlung am 28. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 9, 12, 13, 14 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Hofstetten-Grünau, Rabenstein an der Pielach und Weinburg sowie die von der Verbandsversammlung am 28. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 9, 12, 13, 14 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.
§ 54 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen.

Stand vor dem 10.08.2026

In Kraft vom 23.12.2025 bis 10.08.2026
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Frankenfels, Kirchberg an der Pielach, Loich, Puchenstuben und Schwarzenbach an der Pielach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg an der Pielach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Frankenfels, Kirchberg an der Pielach, Loich, Puchenstuben und Schwarzenbach an der Pielach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg an der Pielach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinden Hofstetten-Grünau, Rabenstein an der Pielach und Weinburg sowie die von der Verbandsversammlung am 28. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 9, 12, 13, 14 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Hofstetten-Grünau, Rabenstein an der Pielach und Weinburg sowie die von der Verbandsversammlung am 28. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 9, 12, 13, 14 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2023 wirksam.
§ 54 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten