§ 62 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Laabental

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.06.2026 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Altlengbach, Brand-Laaben und Neustift-Innermanzing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laabental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1992 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Altlengbach, Brand-Laaben und Neustift-Innermanzing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laabental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Altlengbach, Brand-Laaben und Neustift-Innermanzing, sowie von der Verbandsversammlung am 16. März 2026 beschlossene Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Laabental“ auf den „Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 03.06.2026

In Kraft vom 01.01.2015 bis 03.06.2026
Die von den Gemeinden Altlengbach, Brand-Laaben und Neustift-Innermanzing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laabental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1992 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Altlengbach, Brand-Laaben und Neustift-Innermanzing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laabental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1992 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Altlengbach, Brand-Laaben und Neustift-Innermanzing, sowie von der Verbandsversammlung am 16. März 2026 beschlossene Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Laabental“ auf den „Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

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