§ 83 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Oberes Zayatal

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.2025 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Asparn an der Zaya, Fallbach und Gnadendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberes Zayatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Asparn an der Zaya, Fallbach und Gnadendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberes Zayatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Asparn an der Zaya, Fallbach und Gnadendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberes Zayatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandversammlung am 3. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 16, 17 und 18) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandversammlung am 3. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 3,, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 16, 17 und 18) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.

Stand vor dem 11.06.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 11.06.2025
Die von den Gemeinden Asparn an der Zaya, Fallbach und Gnadendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberes Zayatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Asparn an der Zaya, Fallbach und Gnadendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberes Zayatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Asparn an der Zaya, Fallbach und Gnadendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberes Zayatal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandversammlung am 3. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 16, 17 und 18) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandversammlung am 3. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 3,, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 16, 17 und 18) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.

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