§ 91 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2025 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Artstetten-Pöbring, Klein-Pöchlarn, Leiben, Marbach an der Donau und Maria Taferl beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 5 Abs. 4 und 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Artstetten-Pöbring, Klein-Pöchlarn, Leiben, Marbach an der Donau und Maria Taferl beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Artstetten-Pöbring, Klein-Pöchlarn, Leiben, Marbach an der Donau und Maria Taferl beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2008 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 5, Absatz 4 und Paragraph 6, Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 5 Abs. 4 und 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 2011 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 5, Absatz 4 und 6 Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Donauklang“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 6. Oktober 2025 beschlossene Neufassung der Satzung werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Artstetten-Pöbring, Klein-Pöchlarn, Leiben, Marbach an der Donau und Maria Taferl treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Golling an der Erlauf, Krummnußbaum, Pöchlarn und Ybbs an der Donau.

Stand vor dem 22.12.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.12.2025
(1) Die von den Gemeinden Artstetten-Pöbring, Klein-Pöchlarn, Leiben, Marbach an der Donau und Maria Taferl beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 5 Abs. 4 und 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Artstetten-Pöbring, Klein-Pöchlarn, Leiben, Marbach an der Donau und Maria Taferl beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Artstetten-Pöbring, Klein-Pöchlarn, Leiben, Marbach an der Donau und Maria Taferl beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2008 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 5, Absatz 4 und Paragraph 6, Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 5 Abs. 4 und 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 2011 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 5, Absatz 4 und 6 Absatz 4,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Donauklang“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 6. Oktober 2025 beschlossene Neufassung der Satzung werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Artstetten-Pöbring, Klein-Pöchlarn, Leiben, Marbach an der Donau und Maria Taferl treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Golling an der Erlauf, Krummnußbaum, Pöchlarn und Ybbs an der Donau.

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