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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 5 Abs. 4 und 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
(4) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. Oktober 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 5 Abs. 4 und 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
(4) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.