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(2) Der Beitritt der Gemeinde Kirchstetten und die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6, 9, 10 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Kirchstetten und die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6, 9, 10 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.