§ 114 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Musikschule Klangregion Böheimkirchen

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.2025 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Böheimkirchen und Kasten bei Böheimkirchen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Kirchstetten und die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6, 9, 10 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Böheimkirchen und Kasten bei Böheimkirchen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von den Gemeinden Böheimkirchen und Kasten bei Böheimkirchen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Kirchstetten und die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6, 9, 10 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Kirchstetten und die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 6, 9, 10 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 22. Oktober 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Böheimkirchen, Kasten bei Böheimkirchen und Kirchstetten treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Michelbach, Pyhra und Stössing hinzu.Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 22. Oktober 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Böheimkirchen, Kasten bei Böheimkirchen und Kirchstetten treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Michelbach, Pyhra und Stössing hinzu.

Stand vor dem 11.06.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 11.06.2025
(1) Die von den Gemeinden Böheimkirchen und Kasten bei Böheimkirchen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Kirchstetten und die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6, 9, 10 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Böheimkirchen und Kasten bei Böheimkirchen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von den Gemeinden Böheimkirchen und Kasten bei Böheimkirchen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Kirchstetten und die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6, 9, 10 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Kirchstetten und die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 6, 9, 10 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 22. Oktober 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Böheimkirchen, Kasten bei Böheimkirchen und Kirchstetten treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Michelbach, Pyhra und Stössing hinzu.Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 22. Oktober 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Böheimkirchen, Kasten bei Böheimkirchen und Kirchstetten treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Michelbach, Pyhra und Stössing hinzu.

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