§ 121 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Senningbach

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.12.2017 bis 31.12.9999

(1) Die von den Gemeinden Großmugl und Niederhollabrunn beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Senningbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1.1.1998 wirksam.

(2) Die von den verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 13. Oktober 2017 beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Senningbach“ wird genehmigt. Die Auflösung wird am 1. Jänner 2018 wirksam.

Stand vor dem 18.12.2017

In Kraft vom 01.01.2015 bis 18.12.2017

(1) Die von den Gemeinden Großmugl und Niederhollabrunn beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Senningbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1.1.1998 wirksam.

(2) Die von den verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 13. Oktober 2017 beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Senningbach“ wird genehmigt. Die Auflösung wird am 1. Jänner 2018 wirksam.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten