§ 137 NÖ 1 GVV

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2022 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Pernitz, Waidmannsfeld, Gutenstein, Muggendorf und Rohr im Gebirge beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Oberes Piestingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Miesenbach und die von der Verbandsversammlung am 25. September 2003 beschlossene Satzungsänderung (§ 3) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2004 wirksam.

Stand vor dem 14.12.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 14.12.2022
(1) Die von den Gemeinden Pernitz, Waidmannsfeld, Gutenstein, Muggendorf und Rohr im Gebirge beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Oberes Piestingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Miesenbach und die von der Verbandsversammlung am 25. September 2003 beschlossene Satzungsänderung (§ 3) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2004 wirksam.

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