§ 140 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Pyhra, Michelbach und Stössing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.Die von den Gemeinden Pyhra, Michelbach und Stössing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 14. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 14. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 3. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 3. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Michelbach, Pyhra und Stössing, sowie von der Verbandsversammlung am 22. Oktober 2024 beschlossene Übergang des Gemeindesverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.

Stand vor dem 11.06.2025

In Kraft vom 29.08.2024 bis 11.06.2025
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Pyhra, Michelbach und Stössing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.Die von den Gemeinden Pyhra, Michelbach und Stössing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 14. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 14. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 3. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 3. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Michelbach, Pyhra und Stössing, sowie von der Verbandsversammlung am 22. Oktober 2024 beschlossene Übergang des Gemeindesverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.

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