§ 141 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2026 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Kapelln, Weißenkirchen an der Perschling und Würmla beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule NÖ Mitte” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am§ 141 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen. Jänner 2001 wirksam.

Stand vor dem 10.08.2026

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.08.2026
Die von den Gemeinden Kapelln, Weißenkirchen an der Perschling und Würmla beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule NÖ Mitte” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am§ 141 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen. Jänner 2001 wirksam.

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