§ 159 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Oberes Wiental - Liesingtal

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2025 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Pressbaum, Tullnerbach und Wolfsgraben beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Oberes Wiental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Pressbaum, Tullnerbach und Wolfsgraben beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Oberes Wiental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Pressbaum, Tullnerbach und Wolfsgraben beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Oberes Wiental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Breitenfurt sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 18. August 2025 beschlossene Neufassung der Satzung einschließlich der Namensänderung werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 22.12.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.12.2025
Die von den Gemeinden Pressbaum, Tullnerbach und Wolfsgraben beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Oberes Wiental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Pressbaum, Tullnerbach und Wolfsgraben beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Oberes Wiental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Pressbaum, Tullnerbach und Wolfsgraben beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Oberes Wiental” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Breitenfurt sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 18. August 2025 beschlossene Neufassung der Satzung einschließlich der Namensänderung werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

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