§ 164 NÖ 1 GVV

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2022 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Gresten, Gresten-Land, Reinsberg, Steinakirchen am Forst, Wang und Wolfpassing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband IKB Kleines Erlauftal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2008 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs. 1, § 4, § 5 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.

Stand vor dem 14.12.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 14.12.2022
(1) Die von den Gemeinden Gresten, Gresten-Land, Reinsberg, Steinakirchen am Forst, Wang und Wolfpassing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband IKB Kleines Erlauftal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2008 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs. 1, § 4, § 5 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.

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