§ 169 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2026 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Ernstbrunn, Großmugl, Großrußbach, Harmannsdorf und Niederleis beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Musikschule Weinviertel Mitte” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am§ 169 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen. Jänner 2009 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. November 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2020 wirksam.

Stand vor dem 10.08.2026

In Kraft vom 08.12.2020 bis 10.08.2026
(1) Die von den Gemeinden Ernstbrunn, Großmugl, Großrußbach, Harmannsdorf und Niederleis beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Musikschule Weinviertel Mitte” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am§ 169 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen. Jänner 2009 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. November 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2020 wirksam.

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