§ 171 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Gewerbepark Perschlingtal

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2018 bis 31.12.9999

(1) Die von den Gemeinden Kapelln, Weißenkirchen an der Perschling und Würmla beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Gewerbepark Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. Mai 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3 und § 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.

Stand vor dem 30.07.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 30.07.2018

(1) Die von den Gemeinden Kapelln, Weißenkirchen an der Perschling und Würmla beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Gewerbepark Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 9. Mai 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3 und § 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.

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