§ 177 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Oberes Mostviertel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2025 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Ennsdorf, Haag, St. Pantaleon-Erla, St. Valentin und Strengberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Oberes Mostviertel“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Ennsdorf, Haag, St. Pantaleon-Erla, St. Valentin und Strengberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Oberes Mostviertel“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 10. März 2025 und am 26. Mai 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 11, 12, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 10. März 2025 und am 26. Mai 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 11, 12, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.

Stand vor dem 22.12.2025

In Kraft vom 23.12.2016 bis 22.12.2025
Die von den Gemeinden Ennsdorf, Haag, St. Pantaleon-Erla, St. Valentin und Strengberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Oberes Mostviertel“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Ennsdorf, Haag, St. Pantaleon-Erla, St. Valentin und Strengberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Oberes Mostviertel“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 10. März 2025 und am 26. Mai 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 11, 12, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 10. März 2025 und am 26. Mai 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 11, 12, 13 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.

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