§ 178 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Donauklang

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2025 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Golling an der Erlauf, Krummnußbaum, Pöchlarn und Ybbs an der Donau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Donauklang“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Golling an der Erlauf, Krummnußbaum, Pöchlarn und Ybbs an der Donau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Donauklang“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Golling an der Erlauf, Krummnußbaum, Pöchlarn und Ybbs an der Donau, sowie von der Verbandsversammlung am 1. Oktober 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Donauklang“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau“ wird genehmigt. Der Übergang wird am 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 22.12.2025

In Kraft vom 23.12.2016 bis 22.12.2025
Die von den Gemeinden Golling an der Erlauf, Krummnußbaum, Pöchlarn und Ybbs an der Donau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Donauklang“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Golling an der Erlauf, Krummnußbaum, Pöchlarn und Ybbs an der Donau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Donauklang“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Golling an der Erlauf, Krummnußbaum, Pöchlarn und Ybbs an der Donau, sowie von der Verbandsversammlung am 1. Oktober 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Donauklang“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Nibelungengau“ wird genehmigt. Der Übergang wird am 1. Jänner 2026 wirksam.

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