§ 1 NÖ LFW EXAT-VO (weggefallen)

Schutz der Dienstnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten im Sinne des § 77 Abs§ 1 NÖ LFW EXAT-VO seit 31.05.2023 weggefallen. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973 und für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner verbauten Flächen liegen.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 31.05.2016 bis 31.05.2023
Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten im Sinne des § 77 Abs§ 1 NÖ LFW EXAT-VO seit 31.05.2023 weggefallen. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973 und für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner verbauten Flächen liegen.

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