§ 6 NÖ GBGO (weggefallen)

Gewerblichen Berufsschulrates für NÖ Geschäftsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Der Obmann führt bei den Sitzungen den Vorsitz§ 6 NÖ GBGO seit 31.12.2018 weggefallen.

Dieser geht an den Stellvertreter oder bei dessen Abwesenheit an das an Jahren älteste anwesende Mitglied über, wenn der Obmann als Berichterstatter wirkt oder zum Gegenstand spricht.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 27.03.1975 bis 31.12.2018
Der Obmann führt bei den Sitzungen den Vorsitz§ 6 NÖ GBGO seit 31.12.2018 weggefallen.

Dieser geht an den Stellvertreter oder bei dessen Abwesenheit an das an Jahren älteste anwesende Mitglied über, wenn der Obmann als Berichterstatter wirkt oder zum Gegenstand spricht.

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