§ 13 NÖ GBGO (weggefallen)

Gewerblichen Berufsschulrates für NÖ Geschäftsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Geschäfte des Berufsschulrates werden durch das Amt des Gewerbl§ 13 NÖ GBGO seit 31.12.2018 weggefallen. Berufsschulrates besorgt. Vorstand des Amtes ist der Obmann.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 27.03.1975 bis 31.12.2018
Die Geschäfte des Berufsschulrates werden durch das Amt des Gewerbl§ 13 NÖ GBGO seit 31.12.2018 weggefallen. Berufsschulrates besorgt. Vorstand des Amtes ist der Obmann.

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