§ 8 LwBRGO 1976 (weggefallen)

Landw. Betriebsrats-Geschäftsordnung 1976

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Die Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Geschäftsordnung beschließen§ 8 LwBRGO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen. In diese Geschäftsordnung können alle Dienstnehmer des Betriebes (Dienstnehmergruppe) jederzeit Einsicht nehmen.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 23.10.1976 bis 31.05.2023
Die Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Geschäftsordnung beschließen§ 8 LwBRGO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen. In diese Geschäftsordnung können alle Dienstnehmer des Betriebes (Dienstnehmergruppe) jederzeit Einsicht nehmen.

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