§ 143 NÖ JG Außer Kraft tretende Vorschriften

NÖ Jagdgesetz 1974

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2015 bis 31.12.9999

Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes treten im Bundesland Niederösterreich außer Kraft:

1.

alle in der Zeit vom 13. März 1938 bis 10. April 1945 für die Republik Österreich oder ihre Teilbereiche in Geltung gesetzten jagdrechtlichen Vorschriften, insbesondere

2.

die Verordnung vom 13. April 1938, Deutsches RGBl. I, S. 388 (GBl. f. Ö. Nr. 84/1938), zur Einführung des Reichsjagdrechtes im Lande Österreich,

3.

das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934, Deutsches RGBl. I, S. 549, in der Fassung des Gesetzes vom 23. April 1938, Deutsches RGBl. I, S. 410,

4.

sowie sämtliche auf Grund dieser Vorschriften ergangenen Ausführungs- und Ergänzungsvorschriften,

5.

das Gesetz vom 10. Juli 1945, StGBl. Nr. 71, über die Anwendung des Reichsjagdrechtes, in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 1946, LGBl. Nr. 7/1947,

6.

die Erste Jagdrechtsverordnung vom 19. September 1945, StGBl. Nr. 178.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2015 bis 31.12.9999

Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes treten im Bundesland Niederösterreich außer Kraft:

1.

alle in der Zeit vom 13. März 1938 bis 10. April 1945 für die Republik Österreich oder ihre Teilbereiche in Geltung gesetzten jagdrechtlichen Vorschriften, insbesondere

2.

die Verordnung vom 13. April 1938, Deutsches RGBl. I, S. 388 (GBl. f. Ö. Nr. 84/1938), zur Einführung des Reichsjagdrechtes im Lande Österreich,

3.

das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934, Deutsches RGBl. I, S. 549, in der Fassung des Gesetzes vom 23. April 1938, Deutsches RGBl. I, S. 410,

4.

sowie sämtliche auf Grund dieser Vorschriften ergangenen Ausführungs- und Ergänzungsvorschriften,

5.

das Gesetz vom 10. Juli 1945, StGBl. Nr. 71, über die Anwendung des Reichsjagdrechtes, in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 1946, LGBl. Nr. 7/1947,

6.

die Erste Jagdrechtsverordnung vom 19. September 1945, StGBl. Nr. 178.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten