§ 10 NÖ LFW JB-VO Anzuwendende Regeln der Technik

Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

(1) Von den in der Verordnung zitierten ÖNORMEN gilt jeweils folgende Ausgabe:

 

ÖNORM

TITEL

AUSGABE

EN ISO 11681-1

Forstmaschinen Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen für tragbare Kettensägen Teil1: Kettensägen für die Waldarbeit (ISO 11681-1:2011)

1. April 2012

EN ISO 11681-2

Forstmaschinen Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen für tragbare Kettensägen Teil 2: Kettensägen für die Baumpflege (ISO 11681-2:2011)

1. April 2012

EN 609-1

Land- u. Forstmaschinen Sicherheit von Holzspaltmaschinen Teil 1: Keilspaltmaschinen

1. Juni 2010

M 9613

Landwirtschaftliche Greiferanlagen Bauvorschriften

1. September 2007

 

(2) Den in Abs. 1 genannten ÖNORMEN sind gleichwertige technische Normen, die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat in Geltung stehen, gleichzuhalten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

(1) Von den in der Verordnung zitierten ÖNORMEN gilt jeweils folgende Ausgabe:

 

ÖNORM

TITEL

AUSGABE

EN ISO 11681-1

Forstmaschinen Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen für tragbare Kettensägen Teil1: Kettensägen für die Waldarbeit (ISO 11681-1:2011)

1. April 2012

EN ISO 11681-2

Forstmaschinen Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen für tragbare Kettensägen Teil 2: Kettensägen für die Baumpflege (ISO 11681-2:2011)

1. April 2012

EN 609-1

Land- u. Forstmaschinen Sicherheit von Holzspaltmaschinen Teil 1: Keilspaltmaschinen

1. Juni 2010

M 9613

Landwirtschaftliche Greiferanlagen Bauvorschriften

1. September 2007

 

(2) Den in Abs. 1 genannten ÖNORMEN sind gleichwertige technische Normen, die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat in Geltung stehen, gleichzuhalten.

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