§ 95 Sbg. LSG (weggefallen)

Salzburger Landwirtschaftliches Schulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2018 bis 31.12.9999
12§ 95 Sbg. Abschnitt

Schulärztliche Betreuung

§ 95

(1) Schulärzte haben die Aufgabe, die Lehrer in gesundheitlichen Fragen der Schüler, soweit sie den Unterricht, den Schulbesuch und den damit angestrebten Beruf betreffen, zu beraten und die hiefür erforderlichen Untersuchungen der Schüler durchzuführenLSG seit 31.05.2018 weggefallen.

(2) Die Schüler sind verpflichtet, sich - abgesehen von einer allfälligen Aufnahmeuntersuchung - einmal im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Darüber hinaus sind Untersuchungen mit Zustimmung des Schülers möglich. Sofern bei Untersuchungen gesundheitliche Mängel festgestellt werden, sind die betreffenden Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten hievon vom Schularzt in Kenntnis zu setzen.

(3) Insoweit bei Lehrerkonferenzen Angelegenheiten des Gesundheitszustandes von Schülern oder Fragen der Gesundheitserziehung behandelt werden, sind die Schulärzte zur Teilnahme an den Lehrerkonferenzen mit beratender Stimme einzuladen.

Stand vor dem 31.05.2018

In Kraft vom 01.09.1976 bis 31.05.2018
12§ 95 Sbg. Abschnitt

Schulärztliche Betreuung

§ 95

(1) Schulärzte haben die Aufgabe, die Lehrer in gesundheitlichen Fragen der Schüler, soweit sie den Unterricht, den Schulbesuch und den damit angestrebten Beruf betreffen, zu beraten und die hiefür erforderlichen Untersuchungen der Schüler durchzuführenLSG seit 31.05.2018 weggefallen.

(2) Die Schüler sind verpflichtet, sich - abgesehen von einer allfälligen Aufnahmeuntersuchung - einmal im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Darüber hinaus sind Untersuchungen mit Zustimmung des Schülers möglich. Sofern bei Untersuchungen gesundheitliche Mängel festgestellt werden, sind die betreffenden Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten hievon vom Schularzt in Kenntnis zu setzen.

(3) Insoweit bei Lehrerkonferenzen Angelegenheiten des Gesundheitszustandes von Schülern oder Fragen der Gesundheitserziehung behandelt werden, sind die Schulärzte zur Teilnahme an den Lehrerkonferenzen mit beratender Stimme einzuladen.

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