Art. 1 § 5 Sbg. LW (weggefallen)

Salzburger Landes-Wacheorganegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
Strafrechtlicher Schutz

Art. 1 § 5

Wacheorgane, die das vorgeschriebene Dienstabzeichen sichtbar tragen, genießen in Ausübung ihres Amtes den strafrechtlichen Schutz, der BeamtenSbg. LW (§ 74 StGBweggefallen) gewährleistet istseit 01.01.2002 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.11.1977 bis 31.12.2001
Strafrechtlicher Schutz

Art. 1 § 5

Wacheorgane, die das vorgeschriebene Dienstabzeichen sichtbar tragen, genießen in Ausübung ihres Amtes den strafrechtlichen Schutz, der BeamtenSbg. LW (§ 74 StGBweggefallen) gewährleistet istseit 01.01.2002 weggefallen.

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