§ 40 LBWO 1980 (weggefallen)

Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung 1980

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Aktives und passives Wahlrecht

§ 40

Wahlberechtigt und wählbar sind alle am Tag der Wahl (§ 45) in Funktion stehenden Mitglieder der im Unternehmen bestellten Betriebsräte§ 40 LBWO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 01.04.1980 bis 31.05.2023
Aktives und passives Wahlrecht

§ 40

Wahlberechtigt und wählbar sind alle am Tag der Wahl (§ 45) in Funktion stehenden Mitglieder der im Unternehmen bestellten Betriebsräte§ 40 LBWO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen.

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