§ 21 LBGO 1980 (weggefallen)

Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung 1980

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Bekanntmachungen des Betriebsrates

§ 21

(1) Bekanntmachungen des Betriebsrates an die Dienstnehmer des Betriebes haben, soweit in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt wird, durch Anschlag an der Ankündigungstafel des Betriebsrates (§ 1 Abs. 1), durch Rundschreiben oder mündlich in der Betriebs(Gruppen)versammlung zu erfolgen§ 21 LBGO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen.

(2) Alle Bekanntmachungen des Betriebsrates durch Anschlag sind vom Obmann (Stellvertreter) und vom Schriftführer zu zeichnen.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 01.04.1980 bis 31.05.2023
Bekanntmachungen des Betriebsrates

§ 21

(1) Bekanntmachungen des Betriebsrates an die Dienstnehmer des Betriebes haben, soweit in dieser Verordnung nicht anderes bestimmt wird, durch Anschlag an der Ankündigungstafel des Betriebsrates (§ 1 Abs. 1), durch Rundschreiben oder mündlich in der Betriebs(Gruppen)versammlung zu erfolgen§ 21 LBGO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen.

(2) Alle Bekanntmachungen des Betriebsrates durch Anschlag sind vom Obmann (Stellvertreter) und vom Schriftführer zu zeichnen.

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