§ 48 LBGO 1980 (weggefallen)

Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung 1980

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Wirksamkeitsbeginn

§ 48

Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des der Kundmachung folgenden Monats in Kraft§ 48 LBGO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. Jänner 1950, LGBl. Nr. 18, über die Geschäftsordnung und Geschäftsführung der Betriebsvertretungen in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung - LBRGO - 3. Durchführungs-Verordnung zur Landarbeitsordnung) in der geltenden Fassung außer Kraft.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 01.04.1980 bis 31.05.2023
Wirksamkeitsbeginn

§ 48

Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des der Kundmachung folgenden Monats in Kraft§ 48 LBGO 1980 seit 31.05.2023 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. Jänner 1950, LGBl. Nr. 18, über die Geschäftsordnung und Geschäftsführung der Betriebsvertretungen in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung - LBRGO - 3. Durchführungs-Verordnung zur Landarbeitsordnung) in der geltenden Fassung außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten