§ 14 Sbg. LSG 1988 (weggefallen)

Salzburger Landessportgesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2018 bis 31.12.9999
Finanzierung

§ 14

Die finanziellen Mittel zur Sicherstellung der Erfüllung der Aufgaben der Landessportorganisation Salzburg werden beschafft:

a)

durch Erträgnisse von Veranstaltungen der Landessportorganisation Salzburg und freiwillige Erträgnisanteile von anderen sportlichen Veranstaltungen;

b)

durch Spenden, Legate, Sammlungen und sonstige Zuwendungen;

c)

durch finanzielle Förderungen des Landes;

d)

durch sonstige Einnahmen.

Sbg. LSG 1988 seit 31.03.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2018

In Kraft vom 01.01.1988 bis 31.03.2018
Finanzierung

§ 14

Die finanziellen Mittel zur Sicherstellung der Erfüllung der Aufgaben der Landessportorganisation Salzburg werden beschafft:

a)

durch Erträgnisse von Veranstaltungen der Landessportorganisation Salzburg und freiwillige Erträgnisanteile von anderen sportlichen Veranstaltungen;

b)

durch Spenden, Legate, Sammlungen und sonstige Zuwendungen;

c)

durch finanzielle Förderungen des Landes;

d)

durch sonstige Einnahmen.

Sbg. LSG 1988 seit 31.03.2018 weggefallen.

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