§ 1 NÖ LFW AM-VO (weggefallen)

Schutz der Dienstnehmer bei der Benutzung von Arbeitsmitteln in der Land- und Forstwirtschaft

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2021 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten im Sinne des § 77 Abs§ 1 NÖ LFW AM-VO seit 31.08.2021 weggefallen. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973 und für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner verbauten Flächen liegen.

(2) Der Abschnitt 4 ist nicht anzuwenden auf Arbeitsmittel, die nach den in der Anlage 1 Z 1 angeführten Vorschriften in Verkehr gebracht wurden oder nach den in der Anlage 1 Z 2 angeführten Vorschriften aufgestellt wurden oder betrieben werden.

(3) Im Sinne dieser Verordnung gelten als:

-

NÖ Landarbeitsordnung 1973: NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020–20

-

NÖ LFW Kenn-VO: Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsstätten, LGBl. 9020/9–0

-

BauV: Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über Vorschriften zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer bei Ausführung von Bauarbeiten (Bauarbeiterschutzverordnung – BauV), BGBl.Nr. 340/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 425/2003

-

Eisenbahngesetz 1957: das Eisenbahngesetz 1957, BGBl.Nr. 60/1957 in der Fassung BGBl. I Nr. 67/2002

-

GewO 1994: Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 in der Fassung BGBl. I Nr. 48/2003

-

AkkG: Akkreditierungsgesetz, BGBl.Nr. 468/1992 in der Fassung BGBl. I Nr. 85/2002

-

ASV 1996: Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996, BGBl.Nr. 780/1996 in der Fassung BGBl. II Nr. 396/1999

-

KFG 1967: Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), BGBl.Nr. 267/1967 in der Fassung BGBl. I Nr. 60/2003

-

Kälteanlagenverordnung: Verordnung der Bundesminister für soziale Verwaltung und für Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. Juli 1969 über den Schutz der Dienstnehmer und der Nachbarschaft beim Betrieb von Kälteanlagen (Kälteanlagenverordnung) BGBl.Nr. 305/1969 in der Fassung BGBl.Nr. 450/1994

-

Beschussverordnung 1999: Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Erprobung von Handfeuerwaffen 1999, BGBl. II Nr. 386/1999

Stand vor dem 31.08.2021

In Kraft vom 22.11.2003 bis 31.08.2021
(1) Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten im Sinne des § 77 Abs§ 1 NÖ LFW AM-VO seit 31.08.2021 weggefallen. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973 und für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner verbauten Flächen liegen.

(2) Der Abschnitt 4 ist nicht anzuwenden auf Arbeitsmittel, die nach den in der Anlage 1 Z 1 angeführten Vorschriften in Verkehr gebracht wurden oder nach den in der Anlage 1 Z 2 angeführten Vorschriften aufgestellt wurden oder betrieben werden.

(3) Im Sinne dieser Verordnung gelten als:

-

NÖ Landarbeitsordnung 1973: NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020–20

-

NÖ LFW Kenn-VO: Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsstätten, LGBl. 9020/9–0

-

BauV: Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über Vorschriften zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer bei Ausführung von Bauarbeiten (Bauarbeiterschutzverordnung – BauV), BGBl.Nr. 340/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 425/2003

-

Eisenbahngesetz 1957: das Eisenbahngesetz 1957, BGBl.Nr. 60/1957 in der Fassung BGBl. I Nr. 67/2002

-

GewO 1994: Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 in der Fassung BGBl. I Nr. 48/2003

-

AkkG: Akkreditierungsgesetz, BGBl.Nr. 468/1992 in der Fassung BGBl. I Nr. 85/2002

-

ASV 1996: Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996, BGBl.Nr. 780/1996 in der Fassung BGBl. II Nr. 396/1999

-

KFG 1967: Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), BGBl.Nr. 267/1967 in der Fassung BGBl. I Nr. 60/2003

-

Kälteanlagenverordnung: Verordnung der Bundesminister für soziale Verwaltung und für Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. Juli 1969 über den Schutz der Dienstnehmer und der Nachbarschaft beim Betrieb von Kälteanlagen (Kälteanlagenverordnung) BGBl.Nr. 305/1969 in der Fassung BGBl.Nr. 450/1994

-

Beschussverordnung 1999: Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Erprobung von Handfeuerwaffen 1999, BGBl. II Nr. 386/1999

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten