§ 11 VAG 1997 (weggefallen)

Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2026 bis 31.12.9999
Verbot des Beginnes der Veranstaltung

vor Verleihung der Bewilligung

§ 11§ 11 VAG 1997

Vor rechtskräftiger Verleihung der Bewilligung darf mit der Abhaltung der Veranstaltung nicht begonnen werden seit 30.04.2026 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2026

In Kraft vom 31.12.1997 bis 30.04.2026
Verbot des Beginnes der Veranstaltung

vor Verleihung der Bewilligung

§ 11§ 11 VAG 1997

Vor rechtskräftiger Verleihung der Bewilligung darf mit der Abhaltung der Veranstaltung nicht begonnen werden seit 30.04.2026 weggefallen.

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