§ 28 VAG 1997 (weggefallen)

Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2026 bis 31.12.9999
Mitwirkung der Bundespolizei

§ 28§ 28 VAG 1997

Die Organe der Bundespolizei haben neben der Handhabung der den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durch § 25 Abs 2 und 3 eingeräumten Befugnisse bei der Überwachung von Veranstaltungen gemäß § 24 Abs 2 lit b und c im Umfang des § 36 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mitzuwirken seit 30.04.2026 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2026

In Kraft vom 28.12.2009 bis 30.04.2026
Mitwirkung der Bundespolizei

§ 28§ 28 VAG 1997

Die Organe der Bundespolizei haben neben der Handhabung der den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durch § 25 Abs 2 und 3 eingeräumten Befugnisse bei der Überwachung von Veranstaltungen gemäß § 24 Abs 2 lit b und c im Umfang des § 36 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mitzuwirken seit 30.04.2026 weggefallen.

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